Montag, 18. August 2008 | Autor: admin
Keine Regelung des ärztlichen Standesrechts hatte in der Vergangenheit so viel Platz eingenommen wie die Abgrenzung zwischen erlaubter und verbotener Information des Patienten durch den Arzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat klargestellt, dass die berufliche Werbung eines Arztes keines besonderer Anlasses bedarf. Im Rahmen des 105. Deutschen Ärztetages wurde 2002 das ärztliche Werbeverbot aufgehoben. Somit gehört die Beschränkung der Größe des Praxisschildes (35cm*50cm) der Vergangenheit an. Ärzte unterliegen heute den Regelungen des allgemeinen Wettbewerbsrechts und den Regelungen des HWG.
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Samstag, 7. Juni 2008 | Autor: admin
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.5.2008 (Az. I ZR 75/05) entschieden, dass ein Arzt, der in seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig handelt, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit trennt. Diese Trennung sollte in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht erfolgen.
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Montag, 11. Februar 2008 | Autor: admin
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat am 20.12.2007 (Az.: 4 U 105/07) entschieden, dass es sich um eine getarnte Werbung handelt, wenn sich in einer Zeitung neben einem redaktionell aufgemachten Beitrag ein Interview mit einem Zahnarzt über eine von ihm angewandte Implantationsmethode befindet und diesem Beitrag eine Werbeanzeige eines Vereins beigefügt ist, der eben gerade den interviewten Zahnarzt für entsprechende Eingriffe vermittelt. Dies gilt erst recht, wenn in der Redaktion niemand darüber Auskunft geben kann, wer eigentlich das Interview geführt haben soll.
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